Gesetzesänderungen / November 2018
Im Rahmen der letzen Innenministerkonferenz vom November 2018 wurden verschiedene Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, unter anderem bezüglich: des Ablaufs von Asylverfahren, der Unterbringung von Asylbewerbern, Dublin-Verfahren und Nachweisen zur Identitätsklärung. Dies wirkt sich auf laufende Asylverfahren aus, auf Bleibeperspektiven, die Aufnahme von Ausbildung und Erwerbstätigkeit und die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen. Die Bedeutung der Gesetzesänderungen in Bezug auf die Betreuung von Arbeitnehmern und / oder die Erarbeitung von Bleibeperspektiven, muss am konkreten Einzelfall erörtert werden. Der Einzelfall ist stets unterschiedlich gewichtet und oft kompliziert.
Darüber hinaus sei hier auch der Erlass zur Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Ausländern vom 25. März 2019 des Landes Nordrhein-Westfahlen genannt.
An dieser Stelle soll zuerst einmal der Hinweis auf die Gesetzesänderungen erfolgen. Bei konkreten Fragen kontaktieren Sie bitte die Beratung für Intergation und Gemeinwohl.