Integrationssteuerung

BIG berät und begleitet Entscheidungsträger: politische Gremien, Parteien und Politiker, Behörden, Städte und Kommunen. Zur effektiven Integration in die Aufnahmegesellschaft sind verbindliche und klare Integrationskonzepte notwendig. Klar kommunizierte, nachvollziehbare und eingeforderte Integrationsleistungen sind Wegweiser für ein Leben in Deutschland.

Zuwanderer und Flüchtlinge können und müssen sich daran orientieren, um eine Bleibeperspektive zu verfolgen und zu festigen. Mangelt es an dieser klaren Orientierung der Notwendigkeiten für ein Leben in Deutschland, so werden die Integrationsleistungen häufig nur mangelhaft erbracht, teilweise auch deshalb, weil Unsicherheit über die Abläufe besteht. In der Migrations- und Integrationspolitik wird zukünftig das „Fordern“ deutlich in den Fokus des „Förderns und Forderns“ von Migranten gerückt werden.

Entscheidungsträger erhalten Unterstützung, um zwischen denjenigen, die Integrationsleistungen erbringen, und denjenigen, die sie nicht erbringen, besser zu differenzieren. Wirkungsmechanismen werden transparenter. Eine Differenzierung ist dringend nötig: für die angestrebte Integration von Zuwanderern und ebenso für diejenigen, die keine Bereitschaft dazu aufbringen. Nur durch Differenzierung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt und können weitere Konzepte auf die unterschiedlichen Zielgruppen zugeschnitten werden.

Zuwanderer erhalten anhand der Konzepte eine Anleitung zur Integration - mit den dafür notwendigen Schritten, die abgeleistet werden müssen. Darüber hinaus werden Integrationshindernisse aufgezeigt sowie über falsche Vorstellungen von einem Leben in Deutschland aufgeklärt.

Integration und Konzepte - Beispiele

  • Integrationskonzept zur effektiveren Integration (Claudia Guenther). Durch die Aufteilung in klare Schritte und Abschnitte ist dieses für Zuwanderer mit unterschiedlichen Sprach- und Bildungsniveaus gut verständlich. Zur Motivation der Zuwanderer werden die positiven Aspekte und konkreten Vorteile der Integration besonders hervorgehoben sowie sich negativ auswirkende Handlungen aufgrund nicht erbrachter Integrationsleistungen erläutert. Eine enge Kooperation mit Behörden, Städten und Kommunen ist erforderlich.

  • Mitarbeit an bereits im Entstehungsprozess befindlichen Integrationskonzepten / der Aktualisierung bereits vorhandener Konzepte.

  • Konzepte und Modell-Projekte, beispielsweise für Frauen allgemein sowie für getrennt lebende Frauen (Frauenschutz, Gleichberechtigung, wirtschaftliche Unabhängigkeit, Bildung und Ausbildung), für Konvertiten, für Auszubildende oder für ausländische Arbeitnehmer mit Aufenthaltstitel / anerkannte Flüchtlinge.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website, die essenziell für den Betrieb der Seite sind. Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.