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Gute Integration und Bleiberecht

Immer wieder kommt die Frage auf, warum „gut integrierte Flüchtlinge“ nicht in Deutschland bleiben dürften. Hier müssen zuerst die Begriffe sortiert werden.


Eine Aufenthaltsgenehmigung nach dem Bleiberecht ist nur möglich, wenn eine Einzelperson bereits acht Jahre oder eine Familie mit minderjährigen Kindern sechs Jahre in Deutschland lebt. Dies ist die erste Erteilungsvoraussetzung, die von der Ausländerbehörde geprüft wird.

Erst dann kommen die Fragen nach guten Integrationsleistungen: Ist der eigene Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit gesichert? Sind gute Deutsch-Kenntnisse vorhanden? Zudem dürfen die Personen nicht straffällig geworden sein.
Darüber hinaus kann eine gute Integration in die Gesellschaft, beispielsweise durch die aktive Mitgliedschaft im Sportverein oder der Kirchengemeinde sowie die ehrenamtliche Mitarbeit von Eltern in der Schule oder im Kindergarten, belegt werden. Auch Jugendliche können sich ihr schulisches Engagement von Lehrern oder der Schulleitung bescheinigen lassen.

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